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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Grafik & Design

  • 1. Urheberschutz und Nutzungsrechte
    • 1.1 Der Andreas Kunz - Kommunikations- und Datentechnik (folgend AK genannt) erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werks sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk.
    • 1.2 Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) von AK sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.
    • 1.3 Ohne Zustimmung von AK dürfen deren Arbeiten einschließlich der Urheberzeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen des Werks – ist unzulässig.
    • 1.4 Die Werke von AK dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der vollständigen Zahlung des Honorars.
    • 1.5 Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Projekt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von AK.
    • 1.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von AK.
    • 1.7 Über den Umfang der Nutzung steht AK ein Auskunftsanspruch zu.
  • 2. Honorar
    • 2.1 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann AK Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
    • 2.2 Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
  • 3. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
    • 3.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
    • 3.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.
    • 3.3 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet.
    • 3.4 Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zug der Nutzungsdurchführung (Druckausführung, Versand) nimmt AK nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber/Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
    • 3.5 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
  • 4. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
    • 4.1 An den Arbeiten von AK werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Soll auch das Eigentumsrecht übertragen werden, ist diese Übertragung nach Absprache gesondert zu vergüten.
    • 4.2 Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an AK zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
    • 4.3 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/Verwerters.
  • 5. Korrektur und Produktionsüberwachung
    • 5.1 Vor Produktionsbeginn sind AK Korrekturmuster vorzulegen.
    • 5.2 Die Produktion wird von AK nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist AK ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
  • 6. Haftung
    • 6.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von AK nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
    • 6.2 Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
    • 6.3 Die Verantwortung für Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter.
  • 7. Gestaltungsfreiheit
    • 7.1 Für AK besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
    • 7.2 Die AK überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, daß der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.

    II. Internet- und Hosting

  • 8. Haftungsbeschränkung
    • 8.1 AK haftet nicht für die richtige Wiedergabe der Seiten, es sei denn AK kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
    • 8.2 AK haftet nicht für Fehler innerhalb des Internets, die außerhalb des bereitgestellten Servers auftreten. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann es zu kleineren Ausfällen bei technischen Defekten und Wartungsarbeiten kommen. Für Schäden, die durch längere Ausfallzeiten der bereitgestellten Server hervorgerufen werden, haftet der Anbieter maximal in Höhe des Auftragswerts im jeweiligen Quartal.
    • 8.3 Der Kunde verpflichtet sich, für Daten, die auf dem Webserver abgelegt werden, immer aktuelle Sicherungskopien vorzuhalten. Sicherungskopien dürfen nicht auf dem Webserver gespeichert werden.
  • 9. Inhalte der Angebote, Rechte Dritter
    • 9.1 Der Kunde versichert ausdrücklich, daß die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn von AK erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt. AK behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf seinem Server auszunehmen. Den Kunden wird er von einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn der Provider von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen. Sobald der Kunde den Nachweis erbringt, daß eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird AK die Seiten wieder zugänglich machen.
    • 9.2 Der Kunde hat sich an die Netikette und an die Politik der gebotenen Verhaltungsweisen im Netz (Acceptable User Policies) anzupassen.
    • 9.3 Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen Inhalte und keine Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische Inhalte zum Gegenstand haben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Verpflichtung verspricht er unter Ausschluß der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 EUR.
    • 9.4 Verstößt der Kunde gegen die oben genannten Pflichten, so ist AK nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
    • 9.5 AK übernimmt keine Prüfungspflicht für Internetangebote des Kunden. Bei Verstoß des Internetangebots gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten haftet der Kunde auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens.
  • 10. Freistellung
    • 10.1 Der Kunde verpflichtet sich, AK im Innenverhältnis (zwischen Kunde AK) von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
  • 11. Urheberrecht
    • 11.1 Soweit AK im Auftrag des Kunden Internetseiten erstellt, überträgt er dem Kunden ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten. Falls für die Internetseiten Miete vereinbart war oder zur Herstellung Standardelemente (Grafiken, Layouts, etc.) verwendet wurden, ist das Nutzungsrecht auf die Dauer des Vertrags beschränkt. Soweit AK dem Kunden zur Durchführung eines Vertrages Programme zur Verfügung stellt, so erhält der Kunde lediglich ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages übertragen. Die Programme dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Vertragsende sind alle Kopien zu löschen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung vereinbaren die Parteien eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR.
  • 12. Internetdomains
    • 12.1 Soweit Gegenstand der Leistungen von AK auch die Verschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird sie gegenüber der zuständigen Vergabeorganisation nur als Vermittler tätig. Die Vergaberichtlinien der jeweiligen Organisation werden angewendet.
    • 12.2 Die Bestellung einer Domain über AK garantiert noch nicht die Verfügbarkeit bzw. das Nutzungsrecht an der Domain. Erst nach einer Bestätigung der offiziellen Vergabeorganisation kann der Kunde frei über die Domain verfügen.
  • 13. Kündigung
    • 13.1 Verträge über Internet- bzw. Hostingdienste können mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
    • 13.2 Soweit AK kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-/Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
  • 14. Zahlungen und Zahlungsverzug
    • 14.1 Die monatlichen Entgelte sind – mit Ausnahme der verbrauchsabhängigen Kosten – im voraus fällig. Die Zahlung hat innerhalb von 7 Tagen eingehend auf dem Konto von AK zu erfolgen; bei Erteilung einer Einzugsermächtigung erfolgt der Einzug 7 Tage nach Versand der Rechnung. Die Abrechnung erfolgt über E–Mail, gegen Erstattung der damit verbundenen Mehrkosten durch Briefpost. Wird nicht innerhalb eines Monats nach Bereitlegen der Abrechnung der vom Kunden genutzten Mailadresse oder nach Zugang der Abrechnung widersprochen, gilt die Abrechnung als anerkannt.
    • 14.2 Bei Zahlungsverzug, Nichteinlösen des Bankeinzuges oder Sperrung der vereinbarten Einzugsermächtigung ist AK berechtigt, den Zugang zu sperren; die Verpflichtung, die monatlichen Grundgebühren zu zahlen, wird hiervon nicht berührt.

    III. Allgemeines

  • 15. Haftungsbeschränkung
    • 15.1 Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt, haftet AK insgesamt nur bis zur Höhe von 1.000,00 EUR. AK haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden.
    • 15.2 Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen. AK haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, er muß sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen und daß der Kunde durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge getragen hat, daß diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.
  • 16. Erfüllungsort
    • 16.1 Erfüllungsort für beide Teile ist Sitz von Andreas Kunz - Kommunikations- und Datentechnik.
    • 16.2 Es gilt europäisches Recht.
  • 17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
    • 17.1 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgen wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.